Garantiebedingungen

BRUTTO Watches gewährt auf alle revidierten oder verkauften mechanischen Uhrwerke eine Garantie von einem Jahr.

Garantieumfang

  • Mängel an Uhrwerksteilen oder Verarbeitungsfehler.
  • Erforderliche Nachregulierungen aufgrund normaler Abnutzung innerhalb der Garantiezeit.

Von der Garantie ausgeschlossen

  • Schäden durch unsachgemäße Verwendung, Stöße, Magnetismus oder Wassereintritt.
  • Armbänder, Gläser, Kronen, Drücker und Gehäuse.
  • Vintage-Uhren erfüllen auch nach einer Revision keine Garantie hinsichtlich der Wasserdichtigkeit.

Garantieabwicklung

Alle Garantiearbeiten müssen ausschließlich von BRUTTO Watches (Zürich, Schweiz) durchgeführt werden.

Reparaturen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BRUTTO Watches durch Dritte ausgeführt werden, führen zum vollständigen Erlöschen der Garantie.

BRUTTO Watches übernimmt keine Kosten für Reparaturen, die von externen Uhrmachern durchgeführt werden, es sei denn, diese wurden im Voraus ausdrücklich schriftlich genehmigt.

Bei internationalen Kunden trägt der Käufer die Verantwortung für den sicheren Hin- und Rückversand der Uhr zu BRUTTO Watches im Rahmen eines Garantiefalls.